Unfall gehabt?
Wir übernehmen das.
Kostenloser Kosten-Check in 60 Sek. · Digitales Gutachten in 24–48 h
In 3 einfachen Schritten zum professionellen Kfz-Gutachten – ohne Warteschleife, ohne Bürokratiedeutsch. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.
- 1Schaden melden
Fotos hochladen – fertig.
- 2Termin wählen
Wunschslot im Kalender.
- 3Gutachten erhalten
In 24 h per E-Mail & WhatsApp.

Besichtigung erfolgt. Gutachten wird erstellt.
Vom Unfall zum Gutachten – in 3 Schritten, nicht in 3 Wochen.
Keine Warteschleife, kein Papierkram. Der gesamte Ablauf ist digital – transparent, nachvollziehbar und juristisch sauber.
Schaden melden
Fahrzeugtyp wählen, Fotos hochladen, kurz beschreiben. Kein Fachjargon nötig.
Wunschtermin wählen
Echter Kalender mit freien Slots – auch am Wochenende. Vor Ort oder in einer unserer Werkstätten.
Gutachten erhalten
Innerhalb von 24 h digital per E-Mail & WhatsApp – Postversand auf Wunsch. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung.
Ehrlicher Kosten-Check.
Vorher wissen, was du zahlst.
Die pauschale „100 % kostenlos"-Aussage kennen alle. Wir zeigen dir direkt und ohne Kleingedrucktes, was in deinem konkreten Fall für dich anfällt – bevor du überhaupt ein Formular ausfüllst.
- Kein „Anruf zwecks Kostenklärung“ im Nachgang.
- Keine Vertragsbindung, keine Automatismen.
- Freie Gutachterwahl – auch wenn deine Versicherung etwas anderes sagt.
Wer ist am Unfall schuld?
Wunschtermin online buchen –
kein „wir rufen zurück".
Wähle deinen Slot direkt im Kalender. Verbindlich, sofort bestätigt, auch am Wochenende. Wir kommen zu dir oder du bringst dein Fahrzeug in eine unserer Partner-Werkstätten.
- Terminbestätigung per SMS & E-Mail
- Kostenlose Umbuchung bis 12 h vorher
- Vor-Ort-Service in ganz Deutschland
- Autosave: Fortschritt bleibt erhalten, wenn du später weitermachst
Was für ein Fahrzeug?
Das Formular passt sich deinem Fahrzeug an.
Wie eine Paketverfolgung – nur für dein Gutachten.
Ab dem ersten Schritt siehst du in deinem persönlichen Portal exakt, wo dein Fall gerade steht. Keine E-Mail-Anfragen, keine Warteschleifen.
- Daten empfangenFotos & Angaben geprüft.
- Termin bestätigtSlot fixiert, SMS versendet.
- Besichtigung erfolgtSachverständiger vor Ort.
- 4Gutachten versendetDigital per E-Mail & WhatsApp.
- Sachverständige/r ist unterwegs zum Termin.14:49
- Terminbestätigung an dich versendet (SMS + E-Mail).14:47
- Fotos automatisch analysiert – 3 Schadstellen erkannt.14:45
1 Ansprechpartner.
Für den ganzen Schadenfall.
Du musst nicht mehrere Firmen koordinieren. Ich übernehme das Gutachten und kümmere mich auf Wunsch um Anwalt und Werkstatt – transparent, ohne versteckte Provisionen.
Kfz-Gutachten
Kernleistung: unabhängiges Sachverständigen-Gutachten – gerichtsfest & versicherungsfähig.
Anwaltskontakt
Auf Wunsch vermitteln wir dir einen spezialisierten Verkehrsrechts-Anwalt.
Werkstatt
Reparatur in einer geprüften Partnerwerkstatt – oder deiner freien Wahl.
So erkennst du einen seriösen Kfz-Gutachter.
Im Netz kursieren zunehmend Fake-Gutachter-Seiten mit erfundenen Adressen. Prüf mich gerne an diesen 4 Punkten – und jeden anderen Anbieter genauso.
- Impressum mit ladungsfähiger Adresse & echtem Ansprechpartner
- Kfz-Meister mit 13 Jahren praktischer Werkstatt-Erfahrung
- Zusatz-Qualifikation als Versuchsingenieur (Fahrzeugtechnik)
- Klare Preis- und Kostenlogik vor dem Absenden sichtbar
Wichtig: Du hast in jedem Fall das Recht auf freie Gutachterwahl (§ 249 BGB). Die gegnerische Versicherung darf dir keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben.

„13 Jahre Werkstatt-Erfahrung, dazu Versuchsingenieur im Automotive-Segment. Kein Team hinter Callcenter-Nummern – du sprichst direkt mit mir."
Lies echte Erfahrungsberichte meiner Kundinnen und Kunden direkt in meinem Google Unternehmensprofil.
Was du wissen willst –
verständlich erklärt.
Ohne Juristendeutsch. Wenn deine Frage nicht dabei ist, ruf mich an oder schreib mir.
Hinweis: Diese FAQ ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Bagatellgrenze sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen.
Kosten & Bezahlung
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollen Kosten des Gutachtens – direkt an den Sachverständigen. Du musst nichts vorstrecken. Bei Eigenverschulden übernimmt – falls vorhanden – deine eigene Kaskoversicherung die Kosten, meist abzüglich Selbstbeteiligung.
Die Kosten richten sich nach der Schadenshöhe (Honorartabelle nach BVSK-Empfehlung). Ich lege mein Honorar vorab transparent offen – frag einfach bei der Beauftragung danach.
Bei Teilschuld wird nach Haftungsquote aufgeteilt: Deinen Anteil zahlt deine eigene Versicherung, den Rest die gegnerische Haftpflicht.
Ab der sogenannten Bagatellgrenze von ca. 750 € Reparaturkosten. Darunter reicht in der Regel ein einfacher Kostenvoranschlag – sobald aber Wertminderung oder Nutzungsausfall im Spiel sind, ist ein Gutachten sinnvoll.
Deine Rechte als Geschädigter
Nein. Du hast das Recht auf freie Gutachterwahl (§ 249 BGB, bestätigt durch BGH-Urteil VI ZR 225/13). Kein Versicherungsmitarbeiter darf dir einen Sachverständigen vorschreiben oder dich unter Druck setzen. Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich deine Interessen – ein Versicherungsgutachter tendiert zu einer niedrigeren Schadensbewertung.
Ja, solange du nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet hast. Die Kosten trägt weiterhin die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Nein. Im Kaskofall bestimmt in der Regel deine eigene Versicherung den Gutachter bzw. das weitere Vorgehen.
Ablauf & Dauer
Terminvereinbarung → Besichtigung vor Ort, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt (30–60 Min., inkl. Fotos und Messungen) → Kalkulation von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung → digitale Übermittlung an dich und ggf. an die Versicherung.
Die Besichtigung erfolgt meist innerhalb von 1–2 Werktagen. Bei mir bekommst du das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung – digital per E-Mail oder WhatsApp. Den Status kannst du jederzeit im Live-Tracking verfolgen.
Erfahrungsgemäß 4–6 Wochen nach Einreichung des Gutachtens. Bei ungeklärter Schuldfrage kann es deutlich länger dauern.
Ja. Für die Wartezeit auf das Gutachten stehen dir üblicherweise 1–2 Tage plus eine angemessene Bedenkzeit als Nutzungsausfall bzw. Mietwagenzeit zu.
Ja. Vor-Ort-Termine sind mein Standard – zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Partner-Werkstatt. Du wählst den Ort direkt bei der Terminbuchung.
Was steht im Gutachten?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Markt. Der Restwert ist der Wert deines Fahrzeugs im beschädigten Zustand – entscheidend bei der Frage, ob ein Totalschaden vorliegt.
Auch nach fachgerechter Reparatur verliert ein Fahrzeug an Marktwert, weil es als Unfallwagen gilt. Diese merkantile Wertminderung wird im Gutachten beziffert und dir (bzw. bei Leasing der Leasinggesellschaft) zusätzlich ausgezahlt.
Eine Geldentschädigung, wenn du während der Reparaturzeit auf einen Mietwagen verzichtest – als Ausgleich dafür, dass dir dein Fahrzeug in dieser Zeit nicht zur Verfügung stand.
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – bzw. bei der sogenannten 130 %-Regel bis zu 130 % davon erreichen. Ich stelle das im Gutachten anhand von Restwert- und Wiederbeschaffungswertermittlung fest.
Sonderfälle
Wende dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – im Haftpflichtfall meist kostenfrei. Er setzt deine Ansprüche gegenüber der Versicherung durch. Auf Wunsch empfehle ich dir gerne einen passenden Anwalt.
Nicht zwingend – unterhalb von ca. 750 € reicht meist ein Kostenvoranschlag. Sobald aber Wertminderung oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden sollen, lohnt sich ein Gutachten, denn ein Kostenvoranschlag deckt das nicht ab.
Bei Leasingfahrzeugen steht die Wertminderung der Leasinggesellschaft zu, nicht dem Fahrer bzw. Halter.
Bereit für dein Gutachten?
Wähle jetzt deinen Wunschtermin oder ruf uns an – wir übernehmen den Rest. Bei Fremdverschulden 100 % kostenfrei.