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München & Umland · Gutachten in 24 h

Bagatellschaden: Kostenvoranschlag statt Gutachten

Kratzer, Parkrempler oder Delle: Unterhalb der Bagatellgrenze ersetzt die Versicherung meist kein volles Gutachten – ein sauber kalkulierter Kostenvoranschlag ist dann der richtige Weg.

Als Bagatellschaden gelten in der Rechtsprechung üblicherweise Schäden bis rund 1.000 €. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht – die Gerichte bewerten das regional unterschiedlich. Wir prüfen deinen Fall und sagen dir ehrlich, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein vollständiges Gutachten nötig ist.

Das bekommst du

  • Kalkulation mit aktuellen Herstellervorgaben und regionalen Lohnsätzen
  • Als PDF direkt bei Versicherung oder Unfallgegner einreichbar
  • Fixpreis – transparent vor dem Termin
  • Auch rein auf Basis guter Fotos möglich
  • Ehrliche Einschätzung, wenn doch ein Vollgutachten sinnvoller ist

Wo liegt die Bagatellgrenze?

Als Orientierung gilt ein Reparaturaufwand von etwa 1.000 € brutto. Liegt der Schaden darüber, ist ein vollständiges Gutachten sachgerecht – und die gegnerische Versicherung muss es bei Fremdverschulden bezahlen. Darunter kürzen Versicherer die Gutachterkosten regelmäßig, weshalb ein Kostenvoranschlag die sichere Variante ist.

Kostenvoranschlag oder Gutachten – was lohnt sich?

Ein Kostenvoranschlag beziffert die reinen Reparaturkosten. Er erfasst aber keine merkantile Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und keinen Restwert. Bei größeren Schäden verschenkst du damit Geld – deshalb schauen wir uns deine Fotos vorher an und empfehlen dir die passende Variante.

Ablauf in 3 Schritten

  1. 1
    Fotos hochladen

    Oder direkt einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.

  2. 2
    Kalkulation

    Positionen, Arbeitswerte und Lackaufwand nachvollziehbar berechnet.

  3. 3
    KVA erhalten

    In der Regel innerhalb von 24 h als PDF.

Kosten

Fixpreis auf Anfrage. Bei Fremdverschulden werden die Kosten im Rahmen der Schadenregulierung erstattet.

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Schaden als Bagatellschaden?

In der Regel bis etwa 1.000 € Reparaturkosten. Eine gesetzliche Festlegung gibt es nicht – die Grenze wird durch die Rechtsprechung je nach zuständigem Gericht unterschiedlich bewertet.

Reicht ein Kostenvoranschlag für die Versicherung?

Bei kleinen Schäden ja. Der Kostenvoranschlag enthält alle Reparaturpositionen und ist als PDF direkt einreichbar. Wertminderung und Nutzungsausfall werden darin allerdings nicht ausgewiesen.

Kann ich den Kostenvoranschlag ohne Termin bekommen?

Bei eindeutigen Schäden genügen oft aussagekräftige Fotos. Ist der Schaden unklar, empfehlen wir einen kurzen Vor-Ort-Termin.

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Konrad-Zuse-Straße 9, 85716 Unterschleißheim · Mo–So 08–21 Uhr

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