Was ist ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine reine Reparaturkostenschätzung – meist von einer Werkstatt. Er listet Arbeitsschritte, Ersatzteile und Stundensätze auf. Ein KVA enthält aber keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keine Restwertermittlung und keine gutachterliche Bewertung des Schadenhergangs.
Was leistet ein vollständiges Kfz-Gutachten?
Ein Haftpflichtgutachten dokumentiert Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Reparaturweg sowie eine juristisch belastbare Beweissicherung inkl. Fotodokumentation. Es ist bei Gerichten und Versicherungen anerkannt und trägt die Unterschrift eines unabhängigen Sachverständigen.
Wann reicht der Kostenvoranschlag?
Bei Bagatellschäden unterhalb der Bagatellgrenze (~1.000 €, je nach zuständigem Gericht ortsabhängig unterschiedlich – manche Amtsgerichte legen sie niedriger oder höher an) genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Typische Fälle: kleine Parkrempler, oberflächliche Kratzer, einzelne Delle in einem Anbauteil ohne Struktur- oder Lackschichtdurchbruch.
Wann brauchst du zwingend ein Gutachten?
Sobald der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, tragende Teile betroffen sind, ein Verdacht auf verdeckte Schäden besteht oder du Wertminderung und Nutzungsausfall geltend machen willst. Auch bei jedem Streit über die Schuldfrage ist das Gutachten dein wichtigstes Beweismittel.
Wer trägt die Kosten?
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung sowohl das Gutachten als auch den Anwalt – du hast nach § 249 BGB die freie Gutachterwahl. Ein KVA kostet dich dagegen häufig selbst 30–80 €, die die Versicherung nur teilweise erstattet.
Kurz-Faustregel
Unter 1.000 € Bagatelle und klare Schuldfrage → Kostenvoranschlag reicht. Über der Bagatellgrenze, Fremdverschulden oder Zweifel am Umfang → immer unabhängiges Gutachten. Im Zweifel: 5 Minuten Kosten-Check machen, ich sage dir ehrlich, was du brauchst.