1. Unfallstelle sichern und dokumentieren
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck – in dieser Reihenfolge. Fotografiere die Endstellung der Fahrzeuge, Kennzeichen, Bremsspuren und Umgebung großzügig. Details wie Wetter, Sichtverhältnisse und Uhrzeit helfen später bei der Beweisführung.
2. Personalien und Versicherungsdaten austauschen
Notiere Name, Anschrift, Kennzeichen, Halter und Versicherung des Unfallgegners. Ein europäischer Unfallbericht (EU-Formular) hilft, keine Angabe zu vergessen. Bei Verletzten oder Streit über den Hergang: Polizei rufen.
3. Nicht die gegnerische Versicherung entscheiden lassen
Die gegnerische Haftpflicht wird dir häufig einen eigenen Gutachter oder eine Partnerwerkstatt vorschlagen. Wichtig: Du hast nach § 249 BGB die freie Gutachterwahl. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in deinem Interesse.
4. Unabhängiges Gutachten beauftragen
Ein vollständiges Haftpflichtgutachten dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und ggf. Restwert. Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze (~750 €) ist es der Standard – bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung.
5. Reparatur, fiktive Abrechnung oder 130 %-Regel?
Du entscheidest, ob du reparieren lässt, fiktiv abrechnest oder – bei wirtschaftlichem Totalschaden – die 130 %-Regel nutzt. Ein gutes Gutachten zeigt dir alle Optionen inklusive steuerlicher und rechtlicher Folgen.