Zum Inhalt springen
Zurück zum BlogCarvaluexperts
10.7.2026 6 Min. Lesezeit

Kfz-Gutachten nach Unfall: Schritt für Schritt richtig handeln

Ein Unfall dauert Sekunden – die Abwicklung Wochen. Wer die ersten Schritte kennt, spart Nerven, Zeit und oft mehrere hundert Euro Wertminderung. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in München sehe ich täglich, wo Geschädigte Geld verlieren, das ihnen zusteht.

1. Unfallstelle sichern und dokumentieren

Warnblinker, Warnweste, Warndreieck – in dieser Reihenfolge. Fotografiere die Endstellung der Fahrzeuge, Kennzeichen, Bremsspuren und Umgebung großzügig. Details wie Wetter, Sichtverhältnisse und Uhrzeit helfen später bei der Beweisführung.

2. Personalien und Versicherungsdaten austauschen

Notiere Name, Anschrift, Kennzeichen, Halter und Versicherung des Unfallgegners. Ein europäischer Unfallbericht (EU-Formular) hilft, keine Angabe zu vergessen. Bei Verletzten oder Streit über den Hergang: Polizei rufen.

3. Nicht die gegnerische Versicherung entscheiden lassen

Die gegnerische Haftpflicht wird dir häufig einen eigenen Gutachter oder eine Partnerwerkstatt vorschlagen. Wichtig: Du hast nach § 249 BGB die freie Gutachterwahl. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in deinem Interesse.

4. Unabhängiges Gutachten beauftragen

Ein vollständiges Haftpflichtgutachten dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und ggf. Restwert. Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze (~750 €) ist es der Standard – bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung.

5. Reparatur, fiktive Abrechnung oder 130 %-Regel?

Du entscheidest, ob du reparieren lässt, fiktiv abrechnest oder – bei wirtschaftlichem Totalschaden – die 130 %-Regel nutzt. Ein gutes Gutachten zeigt dir alle Optionen inklusive steuerlicher und rechtlicher Folgen.

Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?
Nein. Du hast bei einem unverschuldeten Unfall die freie Wahl (§ 249 BGB). Ein unabhängiger Sachverständiger vertritt ausschließlich deine Interessen.
Was kostet mich das Gutachten?
Bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten vollständig – auch die Anwaltskosten.

Fragen zu deinem Fall?

Kurzer Anruf oder WhatsApp – ich helfe dir unverbindlich weiter.

Weitere Artikel