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16.7.2026 5 Min. Lesezeit

Wertminderung nach Unfall: Wie viel Geld dir wirklich zusteht

Auch ein perfekt reparierter Unfallwagen verliert an Wert. Genau diese Differenz nennt sich Wertminderung – und ist bei Fremdverschulden ein eigener Schadensersatzanspruch. Viele Geschädigte lassen ihn aus Unkenntnis liegen.

Merkantile Wertminderung – der Marktabschlag

Der Fahrzeugmarkt ist ehrlich: ein Auto mit dokumentiertem Unfallschaden erzielt weniger Erlös als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug. Genau dieser Abschlag ist die merkantile Wertminderung. Sie wird als Einmalzahlung ersetzt.

Wann besteht der Anspruch?

In der Regel bei Fahrzeugen bis ~10 Jahre und ~150.000 km, sofern der Schaden nicht rein optisch (Kratzer, Delle in Anbauteil) war. Faustregel: Sobald tragende Teile, Achsträger oder Schweißarbeiten betroffen sind, ist Wertminderung fällig.

Wie hoch fällt sie aus?

Übliche Größenordnung: 5–15 % der Reparaturkosten – abhängig von Alter, Laufleistung, Reparaturart und Marktumfeld. Bei jungen Premium-Fahrzeugen können vierstellige Beträge zusammenkommen.

Warum ein Gutachten unverzichtbar ist

Ohne Sachverständigengutachten hat die Versicherung keinen Anlass, Wertminderung zu regulieren. Ein unabhängiges Gutachten beziffert und begründet den Anspruch juristisch belastbar – und das ist bei Fremdverschulden für dich kostenfrei.

Häufige Fragen

Wird die Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung gezahlt?
Ja. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob du tatsächlich reparieren lässt.

Fragen zu deinem Fall?

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