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24.7.2026 6 Min. Lesezeit

Fiktive Abrechnung nach Unfall: So funktioniert die Auszahlung ohne Reparatur

Nicht jeder Geschädigte will nach einem unverschuldeten Unfall sofort in die Werkstatt. Die fiktive Abrechnung erlaubt es dir, die Reparaturkosten auf Basis eines unabhängigen Kfz-Gutachtens ausgezahlt zu bekommen – ohne tatsächlich reparieren zu lassen. Als Kfz-Sachverständiger in München erkläre ich, wann das sinnvoll ist und worauf du achten musst.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Fiktive Abrechnung heißt: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt dir die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten aus, obwohl du das Fahrzeug nicht (oder nur teilweise) reparieren lässt. Rechtsgrundlage ist § 249 Abs. 2 BGB – du darfst frei entscheiden, wie du den Schaden verwendest.

Warum ein unabhängiges Gutachten die Basis ist

Ohne belastbares Kfz-Gutachten kein fiktiver Anspruch. Der Sachverständige beziffert Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert nachvollziehbar. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht bei Schäden über der Bagatellgrenze in der Regel nicht – die Versicherung kürzt sonst gnadenlos.

Was die Versicherung zahlt – und was nicht

Ausgezahlt werden die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten sowie die merkantile Wertminderung. Nicht ersetzt werden Mehrwertsteuer (nur bei tatsächlicher Reparatur mit Rechnung) sowie Nutzungsausfall, wenn du gar keinen Ausfall hattest. UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind je nach Rechtsprechung strittig – ein erfahrener Gutachter weist sie so aus, dass sie durchsetzbar bleiben.

Wann sich fiktive Abrechnung lohnt

Typische Fälle: älteres Fahrzeug mit optischem Schaden, geplanter Verkauf, Reparatur in Eigenregie oder Teilreparatur in freier Werkstatt. Du behältst die Auszahlung und entscheidest, was du damit machst. Wichtig: Innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall darfst du das Fahrzeug nicht veräußern, ohne den Wiederbeschaffungswert zu gefährden.

Fallstricke und typische Kürzungen der Versicherung

Versicherer versuchen häufig, auf günstigere Referenzwerkstätten zu verweisen, UPE-Aufschläge zu streichen oder die Wertminderung zu drücken. Ein unabhängiges Gutachten aus München hält dagegen – und ein spezialisierter Verkehrsanwalt setzt strittige Positionen im Zweifel durch. Beides ist bei Fremdverschulden für dich kostenfrei.

Nachbesserung möglich: Fiktiv erst, später doch reparieren

Entscheidest du dich innerhalb der Verjährungsfrist (i. d. R. 3 Jahre) doch für eine fachgerechte Reparatur mit Rechnung, kannst du die zunächst nicht gezahlte Mehrwertsteuer nachfordern. Voraussetzung: Die Reparatur entspricht dem Umfang des Gutachtens.

Häufige Fragen

Kann ich fiktiv abrechnen und trotzdem Wertminderung bekommen?
Ja. Die merkantile Wertminderung ist ein eigenständiger Anspruch und wird unabhängig davon gezahlt, ob du reparierst oder fiktiv abrechnest.
Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur bei tatsächlicher Reparatur mit Rechnung erstattet. Netto-Reparaturkosten, Wertminderung und ggf. Nutzungsausfall werden aber ausgezahlt.
Muss ich der Versicherung mitteilen, dass ich fiktiv abrechne?
Du musst nicht angeben, was du mit dem Geld machst. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Gutachtens – wie du den Schaden am Ende behebst, ist deine Entscheidung.
Darf die Versicherung mich auf eine günstigere Werkstatt verweisen?
Nur unter engen Voraussetzungen (Fahrzeug älter als 3 Jahre, gleichwertige und ortsnahe Werkstatt, Nachweis der Gleichwertigkeit). Bei jüngeren Fahrzeugen oder Scheckheftpflege ist der Verweis meist unzulässig.

Fragen zu deinem Fall?

Kurzer Anruf oder WhatsApp – ich helfe dir unverbindlich weiter.

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